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Transparentere und sichere Finanzmärkte: Parlament verabschiedet Finanzmarktrichtlinie MiFID II

Kontrollen für den Hochfrequenzhandel, Preistransparenz bei Anleihen und Derivaten, mehr Anlegerschutz: Das Europäische Parlament hat am Dienstagabend in Straßburg die Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II angenommen.

Die neuen Regeln verbessern die Funktionsweise der Finanzmärkte, damit sie der Realwirtschaft dienen.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte am Dienstagabend nach dem Votum: "Unsere Gesetzgebung muss mit den Veränderungen in den Finanzmärkten Schritt halten und unsere Zusagen bei den G20 umsetzen. Die neuen Regeln werden das Finanzsystem sicherer, transparenter und verantwortungsvoller machen. Ich gratuliere dem Europäischen Parlament, insbesondere dem Berichterstatter Markus Ferber und den Schattenberichterstattern zu ihrer harten Arbeit an diesem wichtigen Dossier."

Die Kommission hatte die Verschärfung der Richtlinie für Markets in Financial Instruments (MiFID II) im Oktober 2011 vorgeschlagen. Nach der Abstimmung am Dienstagabend im Parlament muss die MiFID II nun noch formell vom Ministerrat angenommen werden. Mit der Veröffentlichung der neuen Regeln im Amtsblatt ist bis Ende Juni zu rechnen. Die neuen Regeln treten nach der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten 30 Monate später in Kraft, also voraussichtlich Ende 2016.

Kernelemente der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie:

Robustere und effizientere Marktstrukturen: Börsen und andere multilaterale Handelssysteme werden bereits in der geltenden Fassung der MiFID abgedeckt. Die überarbeitete Fassung bezieht nun aber eine neue Form von Handelsplätzen in den Rechtsrahmen ein: die „organisierten Handelssysteme“ (OTF). Dabei handelt es sich um organisierte Plattformen, die derzeit keiner Regulierung unterliegen, jedoch eine immer wichtigere Rolle spielen. So werden beispielsweise standardisierte Derivatkontrakte zunehmend auf diesen Plattformen gehandelt. Die neuen Rechtsvorschriften werden die Lücke schließen. Standardisierte und ausreichend liquide Derivatkontrakte, etwa zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken, dürfen nicht mehr außerbörslich gehandelt werden und müssen über eine zentrale Clearingstelle abgewickelt werden.

Erhöhung der Transparenz: Durch Einführung der Kategorie der OTF wird die Transparenz der Handelstätigkeiten auf den Aktienmärkten erhöht, auch was die sogenannten „Dark Pools“ (Handelsvolumen oder Liquidität, die nicht auf öffentlichen Plattformen bereitgestellt werden) anbelangt. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Außerdem wird ein neues Transparenzregime für im Märkte, an denen andere Finanzinstrumenten als Aktien gehandelt werden, vorgeschrieben (dies sind Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Derivate). Aufgrund der verbesserten Verfügbarkeit von Marktdaten wird es den Anlegern erleichtert, sich einen Überblick über alle Handelsaktivitäten in der EU zu verschaffen und eine Entscheidung in voller Sachkenntnis zu treffen.

Stärkung der Aufsichtsbefugnisse und strengere Regelungen für Warenderivatemärkte: Wie von den G20 vereinbart, stärkt die Richtlinie die Befugnisse der Regulierungsbehörden in den Rohstoffmärkten. Die Aufsichtsbehörden bekommen die Möglichkeit, nach einer einheitlichen Methode der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sämtliche Handelstätigkeiten im Bereich Warenderivate zu überwachen und jederzeit zu intervenieren und Obergrenzen für Positionen zu setzen, wenn Marktstörungen zu befürchten sind. Händler müssen ihre Positionen melden. Dadurch wird es für Regulierer und Marktteilnehmer leichter, die Rolle, die Spekulationen an diesen Märkten spielen, richtig einzuschätzen.

Zähmung des Hochfrequenzhandels: In der überarbeiteten MiFID sind neue Schutzvorkehrungen für den algorithmischen Handel und den Hochfrequenzhandel festgeschrieben. Letztere haben zu einer gewaltigen Beschleunigung des Handels geführt und bergen potenzielle systemische Risiken. Der gesamte algorithmische Handel wird verpflichtet, ausreichend Liquidität bereitzustellen und Vorschriften einzuführen, die verhindern, dass die An- und Verkäufe der betreffenden Händler die Volatilität zusätzlich erhöhen. Schließlich werden die vorgeschlagenen Gesetzgebungsakte für bessere Wettbewerbsbedingungen bei wichtigen Nachhandelsdienstleistungen wie beispielsweise dem Clearing sorgen.

Verbesserung des Anlegerschutzes: Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung, Anlageberatung und das Anbieten komplexer Finanzprodukte vor. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte werden die Möglichkeiten zur Zahlung von Provisionen an unabhängige Berater und Portfoliomanager eingeschränkt.


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